Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung von Checklisten.guru die von Thomas R. Koll (Hersteller) zur Verfügung gestellt wird und von Besuchern und Kunden via Internet genutzt werden kann.
Vertragsgegenstand sind:
Der Hersteller erbringt folgende Leistungen:
Der Hersteller räumt den Kunden ein auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränktes Nutzungsrecht ein.
Nach Beendigung des Vertrages erhält der Kunde noch eine auf einen Monat begrenzte Möglichkeit die gespeicherten Kundendaten in maschinenlesbarer Form zu erhalten.
Der Kunde verpflichtet sich keinen Dritten Zugang zu geben, außer über die in der Software vorhande Funktionen.
Die Kundendaten werden auf den Servern des Herstellers gespeichert. Der Kunde bleibt alleiniger Eigentümer der Daten, erteilt dem Hersteller aber das Recht die Daten im Umfang der Software zu nutzen und zu verarbeiten.
Eine Weitergabe der Kundendaten ist dem Hersteller nicht gestattet.
Der Hersteller verpflichtet sich die Kundendaten einen Monat nach Beendigung des Vertrags zu löschen. Bedingt durch Backups können die Daten einen weiteren Monat auf den Servern des Herstellers gespeichert sein.
Der Hersteller behält sich das Recht vor die Software ohne vorherige Zustimmung des Kunden weiter zu entwickeln und zu verändern.
Der Hersteller garantiert eine hohe Verfügbarkeit der Software und verpflichtet sich etwaige Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten frühstmöglichst bekannt zu geben.
Eine völlige Fehlerfreiheit der Software kann nicht garantiert werden, allerdings verpflichtet sich der Hersteller:
Für Störungen der Nutzung der Software die außerhalb des Einflussbereichs des Herstellers liegen wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Schäden die durch ungenügende Passwörter des Kunden oder Weitergabe von Zugangsdaten entstehen wird keine Haftung übernommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 4020 Linz.
Unwirksame Bedingungen dieser Allgemeinen Bedingungen berühren den restlichen Vertrag nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich unwirksame Bedingungen durch solche zu ersetzen die dem wirtschaftlich Gewollten entsprechen. Das selbige gilt für Vertragslücken.